Toprope: Code Of Conduct

badersee feste feiern

Ein Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex oder eine Zusammenfassung von Verhaltensregeln in Unternehmen.

Er enthält die wesentlichen Werte und Grundüberzeugungen des Unternehmens. Ziel des Verhaltenskodex ist es, für alle Mitarbeiter*innen einschließlich den Führungskräften, verbindliche Standards festzulegen, um Situationen vorzubeugen, die die Rechtmäßigkeit und Redlichkeit des Unternehmens in Frage stellen können.


Hotel am Badersee - Feste Feiern

Für wen gilt der Verhaltenskodex?

Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter*innen, die im Hotel am Badersee (nachfolgend auch Unternehmen genannt) tätig sind, vom Auszubildenden bis hin zur Geschäftsführung. Sie haben den Kodex sowie die Richtlinien und Verfahren, auf die er sich bezieht, zu jederzeit zu befolgen. 

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Die Missachtung des Verhaltenskodex‘ und der Richtlinien können für Mitarbeiter*innen sowie für das Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben. Insbesondere die Geschäftsführung und die Führungskräfte sind dafür verantwortlich, mit gutem Beispiel voranzugehen. Sie haben zusätzlich folgende Verpflichtungen:
  • Mitteilung des Verhaltenskodex‘ an ihre Teams.
  • Unterstützung ihres Teams jederzeit bei allen schwierigen Fragen der Ethik und der Integrität.
  • Korrektur von festgestellten Abweichungen bei der Einhaltung des Verhaltenskodex‘.
  • Sofortige Mitteilung an die Geschäftsführung über Vorgänge und Handlungsweisen, die im Widerspruch zum Kodex stehen.

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Verhalten im geschäftlichen Umfeld

Einhaltung von Recht und Gesetz

Das Befolgen von Gesetzen und Vorschriften ist für uns wesentliches Grundprinzip wirtschaftlich verantwortlichen Handelns. Wir halten uns jederzeit an die geltenden rechtliche Verbote und Pflichten, auch wenn damit eventuell wirtschaftliche Nachteile oder Schwierigkeiten für unser Unternehmen oder einzelne Personen bestehen.

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Vermeidung von Interessenkonflikten

Geschäftsentscheidungen werden ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens getroffen. Die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern beruhen auf Ehrlichkeit, Klarheit und Fairness. Geschäftsentscheidungen werden auf rein sachlichen und neutralen Begründungen unternommen. Hierzu zählen u.a. Qualität, Zuverlässigkeit, wettbewerbsfähige Preise, Nachhaltigkeitsaspekte und Ressourcenschonung. Persönliche, familiäre oder finanzielle Interessen, die im Widerspruch des Unternehmens stehen, sind zu vermeiden. Jeder Mitarbeiter*in hat die Verpflichtung mögliche Interessenkonflikte seiner*m Vorgesetzen mitzuteilen. Treten Sie trotzdem auf, sind sie unter Beachtung von Recht und Gesetzt sowie geltenden Richtlinien zu lösen. Voraussetzung hierfür ist die transparente Offenlegung des Konflikts.

Fairer Wettbewerb

Wettbewerb bedeutet, dass verschiedene Unternehmen in Konkurrenz um die Nachfrage stehen. Jedes Unternehmen muss damit rechnen, dass seine eigenen Kunden zu einem Wettbewerber wechseln aufgrund unterschiedlicher Beweggründe. Ein Wettbewerb sorgt allerdings für faire Marktbedingungen, fördert Innovationen und erschließt neue Wachstums- und Beschäftigungspotentiale. Für unser Unternehmen bedeutet dies stetig am Puls der Zeit zu sein, Markt-, Kunden-, Preis- und Produktorientiert zu handeln, kontinuierlich unsere Geschäftsbereiche zu prüfen und zu optimieren, als Arbeitgeber faire Arbeitsbedingungen zu schaffen, zu Lieferanten und Kunden eine rechtlich einwandfreie Geschäftsbeziehung zu halten und für unsere Gäste beste Qualität anzubieten. Wir untersagen und verbieten explizit unlautere Wettbewerbsmethoden wie Preisdumping, Verleitung zum Vertragsbruch, irreführende und unwahre Angaben zu Dienstleistungen und Produkte sowie das Anschwärzen von Mitbewerbern, um daraus unternehmerische Vorteile zu erzielen.

Geschenke und Bewirtung

In unserem täglichen Arbeitsbereich kann es dazu kommen, dass wir als Mitarbeiter*in Geschenke von Kunden, Lieferanten oder Gästen erhalten oder auch zu Geschäftsessen eingeladen werden. Gleichzeitig geben auch wir Geschenke an Kunden, Lieferanten und andere weiter und laden innerhalb unseres Hotels zu einer geschäftlichen Besprechung ins Restaurant ein. Geschenke und Bewirtungen dürfen auf keinem Fall angenommen oder gegeben werden, wenn dadurch Verpflichtungen entstehen oder eine unzulässige Einflussnahme auf Geschäftsvorgänge entstehen kann. Es gilt sich strikt an die Compliance Regelung innerhalb des Unternehmens zu halten, sowie Geschenke- und Bewirtungsrichtlinien zu beachten. Geschenke und Bewirtungen sind im Vorfeld anzumelden und müssen seitens der Geschäftsführung genehmigt werden. Es gibt entsprechende Richtlinien darüber, welche Arten von Geschenke und Bewirtung niemals akzeptabel sind, sowie welche monetären Werte niemals überschritten werden dürfen. 

Trinkgeld, welches wir von Gästen oder Firmen aufgrund eines hervorragenden Services erhalten, wird in einen gemeinsamen Spartopf gesammelt. Am Ende des Jahres wird diese Summe auf alle Mitarbeiter*innen verteilt, sodass auch die Mitarbeiter*innen davon profitieren, die einen hervorragenden Service im Hintergrund, außerhalb des direkten Kunden- und Gästekontakts, leisten.

Geschäftlicher Umgang mit Interessengruppen

Gegenüber Kunden, Gästen, Lieferanten und anderen Interessengruppen.

Die Kunden- und Gästezufriedenheit ist unser vorrangiges Ziel. Um dies zu gewährleisten arbeiten wir stetig an unserem Qualitätsversprechen, sorgen für eindeutige, wahrheitsgetreue und rechtzeitige Information, eine Vielfalt von Angeboten und Produkten, Transparenz im Geschäft, personalisierte Betreuung, sofern gefordert, und umgehende Lösung von Problemen.

Der Umgang mit Lieferanten, Partnern des Unternehmens sowie anderen Interessengruppen (Konkurrenz, Politik, etc.) verläuft stets fair, transparent und integer. Unlautere Absprachen, unethisches Verhalten, eine Präferenz aus persönlichen und privaten Gründen oder Handlungen, die gegen unsere Richtlinien bzw. geltende Gesetze verstoßen, werden nicht erlaubt.  

Der Umgang erfolgt stets respektvoll, professionell und mit den entsprechend guten Umgangsformen und Höflichkeitsregeln. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Geschäftsbeziehungen umgehend zu beenden oder von seinem Hausrecht bei Gästen Gebrauch zu machen, bei unethischen, frevelhaften und unfairen Verhalten unseren Mitarbeiter*innen gegenüber, sowie bei falschen Angaben. Dazu gehören sexuelle Belästigung und abfällige Bemerkungen, Beleidigungen, Drohungen oder Witze über Rasse, Hautfarbe, ethnische oder nationale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder –ausdruck, Alter, Religion, Familienstand oder Behinderung.

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Verhalten gegenüber Kollegen*innen und Mitarbeiter*innen

Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

Im Hotel am Badersee sind alle Gäste herzlich willkommen, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung. So wie wir unsere Gäste tagtäglich willkommen heißen, so handeln wir auch als Arbeitgeber gegenüber unseren Mitarbeiter*innen. Wir führen eine Kultur der Chancengleichheit, des wechselseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Achtung.

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Wir unterbinden jegliche Art der Diskriminierung und setzen uns aktiv ein für Chancengleichheit, egal ob bei der Aus- und Weiterbildung, bei der Einstellung oder bei Beförderungen. Alle Mitarbeiter*innen werden von uns gleich behandelt. Wir sind stolz auf unsere Vielfalt, derzeit bestehend aus ca. 20 Nationalitäten, jungen Mitarbeiter*innen, die erst noch ihre Karriere starten sowie unsere „Experten*innen“, die unsere Unternehmenskultur bereits seit mehr als 30 Jahre pflegen und leben.

Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Wir halten uns an die geltenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte. Kinderarbeit wird nicht gebilligt. Niemand unter 18 Jahren wird nachts oder bei gefährlichen Arbeiten oder unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt. Zwangsarbeit, bei denen Mitarbeiter*innen Anzahlungen, Ausweispapiere oder andere Sicherheiten bei ihrem Arbeitgeber hinterlegen, gibt es in unserem Unternehmen nicht. Jeder ist berechtig, sein Arbeitsverhältnis nach der gesetzlichen Kündigungsfrist zu lösen. Mitarbeiter*innen haben das Recht eine Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) auf demokratischer Basis in Rahmen der deutschen Regelung zu bilden. Das Unternehmen unterhält eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat). Mitarbeiter*innen haben das Recht auf eine angemessene Vergütung für ihre Beschäftigung, die vom Unternehmen anerkannt wird. Lohndumping wird nicht gestattet. Das Hotel am Badersee hält sich strikt an die tariflichen Bestimmungen des Hotel- und Gaststättenverbandes sowie die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen. Es werden bei der Vergütung keine Unterschiede getroffen in Bezug auf Geschlecht, als auch ethnischer oder nationaler Herkunft.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen liegen uns am Herzen. Entsprechend sind die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz integraler Bestandteil aller Betriebsabläufe und werden regelmäßig in Zusammenarbeit mit Experten geprüft. Jeder Mitarbeiter*in ist darüber hinaus verpflichtet sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu halten. Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen.

Verhalten am Arbeitsplatz

Ein herzliches Miteinander am Arbeitsplatz, eine hervorragende Teamarbeit, ein gegenseitiges Unterstützen, Kollegialität und gute Umgangsformen untereinander sind unser höchstes Gut und Grundlage für unseren wirtschaftlichen Erfolg und unsere Qualität.

Das Unternehmen duldet entsprechend keine Belästigung am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter*innen. Dazu gehören sexuelle Belästigung, abfällige Bemerkungen, Beleidigungen, Drohungen oder Witze über Rasse, Hautfarbe, ethnische oder nationale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder –ausdruck, Alter, Religion, Familienstand oder Behinderung. Jeder Vorgesetzte oder Mitarbeiter*in, der ein solches unzulässiges Verhalten an den Tag legt, muss mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Wir nehmen jede Beschwerde sehr ernst und werden umgehend eine Untersuchung veranlassen. Wir erwarten, dass Aussagen auf Ehrlichkeit basieren. Daher werden auch falsche Angaben, die der persönlichen Vorteilsnahme dienen oder aus persönlichen Gründen wie Missgunst, Neid, oder anderen Beweggründen entstehen, ebenfalls geahndet. Alle Mitarbeiter*innen und Vorgesetzte sind dazu verpflichtet, ein solch frevelhaftes Verhalten direkt zu melden, entweder der Personalabteilung oder beim direkten Vorgesetzten.

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Verhalten innerhalb der Gesellschaft

Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz

Wir arbeiten in einem Hotel, welches in einer der schönsten Gegenden Deutschlands liegt, umgeben von Bergen, Wäldern und Seen, also Natur in ihrer schönsten Form. Der Schutz der Natur gehört zu unseren höchsten Unternehmenszielen. Als vom Verband Deutsches Reisemanagement zertifiziertes Green Hotel verpflichten wir uns zur Einhaltung der im Prüfungskatalog festgelegten Maßnahmen für ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln im Umgang mit den Ressourcen.

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Im jährlichen Überwachungsaudit werden die Maßnahmen kontrolliert und dokumentiert. Jeder Mitarbeiter*in trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz der Umwelt und Klima beizutragen. Jeder Vorgesetzte ist dazu verpflichtet die Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz seinen Mitarbeiter*innen so zu übermitteln, dass diese von jedem Mitarbeiter*in in seinem Verantwortungsbereich umgesetzt werden. Die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit ist verpflichtend.
Der Nachhaltigkeitsgedanke des Hotels wird seitens der Mitarbeiter*innen auch an Lieferanten, Kunden, Gästen und anderen vermittelt. Insbesondere Lieferanten werden hinsichtlich eigener nachhaltiger Maßnahmen geprüft.

Spenden

Das Hotel am Badersee sieht sich als aktives Mitglied der Gesellschaft und engagiert sich in unterschiedlicher Art und Weise mit Spenden und andere Formen des gesellschaftlichen Engagements zum Wohle der Allgemeinheit. Zu den Spenden gehören sowohl finanzielle Zuwendungen, insbesondere im Bereich Umweltschutz, als auch Sachspenden an Bedürftige, zur Unterstützung sozialer und kultureller Einrichtungen sowie für wohltätige Zwecke. Alle Spenden basieren ausschließlich auf freiwilliger Basis und nicht zur Erlangung geschäftlicher Vorteile. Alle Zuwendungen müssen transparent und nachprüfbar sein. Das Hotel am Badersee unterstützt keine politischen Parteien mit finanziellen Spenden und mischt sich nicht in parteipolitische Angelegenheiten ein.

Auftreten und Kommunikation in der Öffentlichkeit

Das Hotel am Badersee respektiert das Recht auf freie Meinungsfreiheit sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre. Jedem Mitarbeiter*in bleibt es frei überlassen über unser Unternehmen nach außen zu kommunizieren. Es sollte jedoch jedem Mitarbeiter*in bewusst sein, dass er auch im Privatleben als Teil des Unternehmens angesehen werden kann und durch sein Verhalten und seine Äußerungen in der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber (Social) Medien, das Ansehen und der Reputation des Hotels schaden kann. Insbesondere unternehmensinterne Informationen und Aspekte, die allein für den internen Gebrauch bestimmt sind, sind nicht an die Öffentlichkeit herauszutragen. Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, welches vom Unternehmen respektiert und anerkannt wird, jedoch werden rassistische oder andere menschenverachtende Äußerungen von Mitarbeiter*innen auch in der Öffentlichkeit vom Unternehmen nicht toleriert und entsprechen nicht unserer Unternehmenskultur.

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Umgang mit Informationen

Berichterstattung

Transparenz, Integrität und Ehrlichkeit gehören zu den wesentlichen Werten im geschäftlichen Umgang. Entsprechend legt das Unternehmen Wert auf eine transparente und wahrheitsgetreue Berichterstattung und Kommunikation zu den Geschäftsvorgängen. Wir unterstellen uns einer jährlichen Prüfung der Revision und anderen Institutionen zur Sicherstellung und Einhaltung aller Richtlinien.

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Jeder Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass sowohl interne als auch externe Berichte, Aufzeichnungen und andere Unterlagen des Unternehmens in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regeln und Standards sind, sie stets vollständig, nachvollziehbar, zeitnah und systemgerecht erfolgen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten.

Vertrauliche Unternehmensinformationen

Vertrauliche Unternehmensinformationen bedürfen der Geheimhaltung aller Mitarbeiter*innen, sofern sie auch durch Gesetze und Rechte geschützt sind. Jeder Mitarbeiter*in ist verpflichtet, mit dem Unternehmenseigentum verantwortungsvoll umzugehen. Das Unternehmen unternimmt zudem alle notwendigen Schritte, um vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen vor dem Zugriff und Einblick nicht beteiligter Kollegen und sonstiger Dritten in geeigneter Weise zu schützen.

Datenschutz und Informationssicherheit

Das Hotel am Badersee arbeitet mit einer großen Menge personenbezogener Daten wie Namen, Kontaktdaten und anderen Informationen. Alle Mitarbeiter*innen sind verantwortlich für die Sicherung von uns verwalteter Informationen und Daten. Gesetzliche Regelungen zur Dauer der Speicherung von Dokumenten und zum Datenschutz sind strikt einzuhalten. Bei Unklarheiten zur Rechtslage oder Datenschutzregelung sind über die Geschäftsleitung an die Rechtsabteilung sowie der Datenschutzbeauftrage des Unternehmens zu kontaktieren.

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