Hotel am Badersee - Tagungsmagazin

27 I Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die miet- weise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmever- trag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und er- setzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 2.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken zu öffentlichen Einladungen oder sonstigen Werbezwecken, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltun- gen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemie- teten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Ver- gütung abhängig gemacht werden, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur An- wendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4.Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss verein- barten zusätzlichen Bedingungen. II Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kun- den durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zim- merbuchung in Textform zu bestätigen. 2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusam- men mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3.Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2.Die auf jeder Übernachtungsrechnung ausgewiesene Früh- stückspauschale beinhaltet, außer dem Frühstück, anteilig Ge- bühren für folgende Leistungen, die dem Hotelgast ohne wei- tere Zuzahlung zur Verfügung stehen: Nutzung der Sauna und des Fitnessraums, Parkplatznutzung (ausgenommen Tief- garage) auf dem Gelände des Hotels, Nutzung der E-Ladesta- tion, Nutzung des hauseigenen WLAN-Netzes. Diese Gebühren werden auch erhoben, falls der Gast eine dieser Leistungen aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch genommen hat. 3.Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels gegen Berechnung mitgebracht werden. (1 Hund pro Zimmer). 4.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen ver- einbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteu- ersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Hotel ist berech- tigt die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten. 5.Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 6.Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen vom Kunden jederzeit verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugs- zinsen von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basis- zinssatz zu verlangen. Alle weiteren Kosten eines Inkassover- fahrens trägt der Kunde. 7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnli- ches zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zah- lungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschal- reisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 8.In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Be- ginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleist- ung im Sinne vorstehender Nr. 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 9.Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Auf- enthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Sinne vorstehender Nr. 7 für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, so- weit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 7 und / oder Nr. 8 geleistet wurde. 10.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen eine Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. IV Rücktritt des Kunden (Abbestellung / Stornierung) bzw. Nicht- inanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show) 1. Ein Rücktritt des Kunden von demmit demHotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflich- tung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2.Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt schriftlich gegen- über dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1. Satz 3 vorliegt. 3.Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- und Kündigungs- recht. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet mindestens 90 % des vertraglich vereinbar- ten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zah- len. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 4.Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendun- gen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwen- dungen der Hotelleistung erwirbt. 5.Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (no show). 6.Die Frist zur kostenfreien Stornierung von Hotelzimmern richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Zimmer. a. Gruppenbuchungen: je nach Gruppengröße gilt eine kostenfreie Stornierung bis max. 14Wochen vor Anreise. Es gelten die Stor- nobedingungen laut Gruppenvertrag. b.Arrangements: kostenfreie Stornierung bis 5 Tage vor Anreise. Da es sich um eine Pauschale handelt, ist keine Preisminderung oder Kostenrückerstattung bei schlechten Witterungsverhält- nisse möglich. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eine Reise- rücktrittskosten-Versicherung. c. Einzelbuchungen: Nebensaison: kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise. Hauptsaison (Feiertage wie Weihnach- ten / Silvester): bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei. V Rücktritt des Hotels 1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Hotel festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Hotelaufnah- mevertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Rücktrittsfrist außer Kraft gesetzt wird. 2.Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nr. 7 und/oder 8 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nach- frist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3.Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispiels- weise falls - höhere Gewalt oder andere nicht vom Hotel zu ver- tretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen ; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; - das Hotel be- gründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch- nahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organi- sationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 4.Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 5.Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähn- liche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. den Ab- bruch verlangen. 6.Sollte nach einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3, und 5 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel gegen den Kunden ent- stehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalisieren. Klausel IV Nr. 3 gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein ge- ringer Schaden entstanden ist. VI Zimmerbestellung, -übergabe, -rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung be- stimmter Zimmer. Sollten diese in der Auftragsbestätigung und/oder im Hotelaufnahmevertrag zugesagt, aber nicht ver- fügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen, vergleichbaren Objekten zu be- mühen. 2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des ver- einbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zim- mer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Klausel IV bleiben von dieser Regel unberührt. 3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer demHotel spätes- tens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. 4.Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht be- gründet. Ihmstehtes freinachzuweisen,dassdemHotelkeinoder ein niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. VII Haftung des Hotels 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kun- den auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverlet- zung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrläs- sigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels be- ruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist ver- pflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten. 2.Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kun- den nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hun- dertfachen des Zimmerpreises, höchstens €3.500,-, für Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten bis zu €800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert, entspre- chend der Versicherungssumme des jeweiligen Hotels im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprü- che erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Er- kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB). Die Haf- tung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren. 3.Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung ge- stellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel- grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten ent- sprechend. 4.Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausge- führt. 5.Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorste- hende Nr.1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 6.Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlan- gen, Kosten und Risiko des Kunden nachgesandt. Das Hotel be- wahrt die Sachen 3 Monate auf. Danach werden Sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist die Vernichtung vor. VIII Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsan- nahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderun- gen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3.Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechsel- streitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschafts- rechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allge- meinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 4.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Be- stimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Be- stimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Stand: Dezember 2019)

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